Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Im Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag seinen Entwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes vorgestellt. Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschränkung des bislang zeitlich nicht begrenzten Anspruchs auf Stillpausen auf die ersten 12 Monate . Dazu hat die AFS gemeinsam mit Kolleginnen aus dem Berufsverband deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V. dem Verein Mother Hood e.V. und dem Deutschen Ausbildungsinstitut für Stillbegleitung (DAIS) Stellung bezogen.

Kürzlich wurde der Entwurf des neuen Mutterschutzgesetzes vorgestellt (1).

Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschränkung des bislang zeitlich nicht begrenzten Anspruchs auf Stillpausen auf die ersten 12 Monate – mit folgender Begründung:

Spätestens wenn das Kind 12 Monate alt ist, ist das Stillen des Kindes weder aus ernährungsphysiologischer Sicht noch immunologischer Sicht notwendig.

Für diese Behauptung gibt es keinerlei uns bekannte Evidenz.

Wir möchten darauf hinweisen, dass keine der deutschen Fachorganisationen das Abstillen mit einem Jahr empfiehlt, die WHO das Stillen bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus empfiehlt, und daher ein entsprechend langer Schutz des Stillens dem Gesetz zugrunde liegen sollte.

Die geplante Beschneidung des Schutzes für stillende Mütter und ihre Kinder ist bedenklich.

Zu befürchten ist, dass die Begrenzung auf 12 Monate nicht nur für Stillpausen gelten wird, sondern auch zur Auslegung des Gesetzes in anderen Fragen des Mutterschutzes angewandt würde, für die im Gesetz keine explizite zeitliche Beschränkung zu finden ist: Von einer stillenden Mitarbeiterin könnte mit Bezug auf die angeblich fehlende Notwendigkeit des Stillens das Abstillen nach einem Jahr erwartet werden, um wieder uneingeschränkt einsetzbar zu sein und beispielsweise mit Gefahrstoffen, Strahlung und ansteckungsgefährlichen Stoffen arbeiten zu können.

Damit wäre das Befolgen der WHO-Empfehlung für berufstätige Mütter und ihre gestillten Kinder nicht mehr möglich, was einer Diskriminierung aufgrund des ausgeübten Berufs entspräche.

Wir begrüßen grundsätzlich die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz und befürworten eine Beteiligung von Stillförderungs-Organisationen an dem zu bildenden Ausschuss.

Um das Gesetz in Einklang mit aktuellen medizinischen Erkenntnissen und nationalen wie internationalen Empfehlungen zu bringen, sollten die Aspekte der Stillförderung angemessen berücksichtigt werden.

Unterzeichner

Uta Tanzer, Koordinatorin des AK Stillen bei Erwerbstätigkeit im Auftrag des Bundesvorstands der Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen e.V.

Monika Jahnke, 1. Vorsitzende des Berufsverband deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.

Anja Lück, Landeskoordinatorin Thüringen im Auftrag des Vorstands von Mother Hood e.V.

Angelika Reck, Geschäftsführerin beim Deutschen Ausbildungsinsitut für Stillbegleitung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

(1) http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=225260.html,did=225260.html


zum Download: Stellungnahme zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes als PDF
Ihr Ansprechpartner: Uta Tanzer, Koordinatorin des AK Stillen bei Erwerbstätigkeit | E-Mail: erwerbstaetigkeit@afs-stillen.de